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ETS Emissionshandel


Die Richtlinie über den Handel mit Emissionszertifikaten gilt derzeit für Energieaktivitäten (Kraftstoffverbrennung zur Energiegewinnung, Erdölraffination, Koksproduktion), für die Produktion und Verarbeitung von eisenhaltigen Metallen und Nichteisenmetallen, für die Mineralstoffindustrie, die Papierindustrie (Papierzellstoff, Papier und Pappe), die Chemieindustrie, das Einfangen, den Transport und die Lagerung von Treibhausgasen (GHG) sowie die Luftfahrt.

Seit dem Beginn des Handels mit Emissionszertifikaten ist RINA GERMANY bereits in der Lage, den jährlichen Emissionsbericht zu verifizieren und die Datenverifizierung für die kostenfreien Abfragezuweisungen durchzuführen, wodurch die in der Richtlinie vorgeschriebene Einhaltung von Fristen gewährleistet ist.

REGULATORISCHER SCHWERPUNKT

Die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls durch die EU und die Mitgliedstaaten führte zur Veröffentlichung der Richtlinie über den Handel mit Emissionszertifikaten (Richtlinie 2003/87/EG). Seit dem 1. Januar 2005 müssen europäische Unternehmen, die unter diese Richtlinie fallen, ihre Emissionen überwachen und melden.

Für Werke, die unter diese Richtlinie fallen, bedeutet dies:
  • Genehmigung, vergeben durch die Zuständigen nationalen Behörden (National Competent Authorities -NCA)
  • Kostenfreie Zuweisung von Zertifikaten durch die NCA, im Einklang mit der harmonisierten Entscheidung der Gemeinschaft 2011/278/EU und deren folgende Erweiterungen
  • Verpflichtung zur Überwachung und Kontrolle von CO2 und/oder CO2 e-Emissionen spätestens bis zum 31. März für das vorhergehende Jahr
  • Verpflichtung zur Abgabe einer Anzahl von Zertifikaten, welche den Emissionen von CO2 und/oder CO2 e entspricht, bis zum 30. April für das vorhergehende Jahr.

WARUM RINA GERMANY?

RINA GERMANY ist durch das Akkreditierungszertifikat Nr. 002 O als Eu ETS verifizierte Stelle von der ACCREDIA akkreditiert. Diese Akkreditierung deckt alle Bereiche mit Ausnahme der Gewinnung und geologischen Lagerung von Treibhausgasen und der Herstellung von Salpetersäure, Adipinsäure, Glyoxalsäure, Glyoxal und Caprolactam ab.

SCHRITTE ZUR UMSEZTUNG DES SERVICE

Der jährliche Verifizierungsprozess setzt sich aus den folgenden Schritten zusammen:
  • Ausfüllen und Absenden des Informationsfragebogens als Grundlage für die Erstellung des Angebots
  • Verifizierung der Dokumente: strategische Analyse, Risikoanalyse, Bewertung des Emissionsbestandes, Methoden zur Datenerhebung, Kalkulationsmethoden, Kommunikation
  • Verifizierung des Prozesses vor Ort: Untersuchung der Quellen und Strömungen auf Vollständigkeit hin, Untersuchung der Kontrollmethode, welche von der Fabrik eingesetzt wurde, der Datenerhebungsmethoden und der Bewertung der Unsicherheit
  • Berichterstattung: Erstellung des internen Verifizierungsberichts und Fertigstellung sowie Aushändigung des Berichts an den Betreiber
  • Durchführung einer unabhängigen technischen Untersuchung (ITR: Independent Technical Review).​

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